Ambulante Pflegeeinrichtungen
Leider werden Sie neben den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen der Steuergesetze auch mit den Bestimmungen der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) konfrontiert. Wir haben uns auf diese Probleme in Ihrer Branche spezielisiert und unterstützen Sie gerne bei der Erstelolung.
- der Pflegebuchhaltung (mit Kontenrahmen nach den Vorschriften der PBV)
- des Jahresabschlusses nach den Vorschriften der PBV)
- der Kosten- und Leistungsrechnung