Zuletzt war das Kfz-Steuergesetz zum 01.07.2009 grundlegend reformiert worden. Am 02.06.2010 hat der Gesetzgeber mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nun weitere Neuerungen eingeführt, die seit dem 01.07.2010 gelten. Durch die Klarstellungen soll einerseits die Kfz-Steuer vereinfacht und andererseits eine gleichmäßige und einheitliche Rechtsanwendung im gesamten Bundesgebiet sichergestellt werden. Folgende Punkte regelt das neue Gesetz:
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