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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Neue Verwaltungsanweisung eröffnet Steuersparpotential

Haushaltsnahe Dienst-, Pflege- und Handwerkerleistungen werden seit 2009 stärker gefördert, indem sowohl Besitzer von Häusern und Eigentumswohnungen als auch Mieter mehr Kosten von der Steuerschuld absetzen können. Das gilt sogar für Ferien- und Zweitwohnungen im EU-Ausland.

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