Infos nach Kategorien






Sind Sie unternehmerisch tätig und veräußern einzelne Wirtschaftsgüter Ihres Betriebsvermögens, ist der dabei erzielte Gewinn als laufender Gewinn aus Gewerbebetrieb zu behandeln. Er unterliegt damit - wie ein Gewinn aus der unternehmerischen Tätigkeit - insgesamt der Einkommensbesteuerung mit Ihrem individuellen Steuersatz. Veräußern Sie hingegen einen Teilbetrieb, also einen mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten, organisch geschlossenen Teil Ihres Gesamtbetriebs, ist der Gewinn aus der Teilbetriebsveräußerung unter Umständen tarifermäßigt zu besteuern.

Artikel lesen