Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte letztes Jahr zu der bis zum 31.12.2009 gültigen Rechtslage entschieden, dass es sich bei der Verpflegung von Hotelgästen um eine Nebenleistung zur Übernachtung handelt, die als Teil der Gesamtleistung am Ort des Hotels steuerbar ist. Die Finanzverwaltung will das Urteil jedoch nicht über den Einzelfall hinaus anwenden und hat es mit einem Nichtanwendungserlass belegt.
| < Zurück | Weiter > |
|---|

