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Wirtschaftsgüter, die Sie ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke nutzen oder die von Ihnen hierzu bestimmt sind, sind nach Auffassung von Finanzverwaltung und Bundesfinanzhof (BFH) notwendiges Betriebsvermögen. Zum notwendigen Betriebsvermögen können grundsätzlich auch Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften gehören.

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