Unterhalten Sie ein Arbeitszimmer? Dann kann dies unter Umständen zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt führen, weil der Gesetzgeber Aufwendungen für ein häusliches Büro seit dem 01.01.2007 nur noch dann zum Abzug zulässt, wenn sich dort der Mittelpunkt Ihrer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit befindet. Allerdings greift diese Kürzungsvorschrift nur bei häuslichen, nicht aber bei außerhäuslichen Arbeitszimmern.
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