Haben Sie als Erbe einen Gewerbebetrieb von Todes wegen übernommen, konnten Sie für Erwerbe bis zum 31.12.2008 einen Freibetrag von 225.000 EUR beantragen und zusätzlich einen Bewertungsabschlag auf den erbschaftsteuerlichen Wert des geerbten Betriebsvermögens berücksichtigen. Die Begünstigung von Betriebsvermögen wird bei einem Erwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ebenfalls gewährt. Als Voraussetzung für die Begünstigung darf der Erwerber den übernommenen Gewerbebetrieb innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb weder veräußern noch ins Privatvermögen überführen.
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