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Als Unternehmer haben Sie bereits seit 2005 die Pflicht, Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Auf Antrag kann der Fiskus zur Vermeidung von Härten jedoch die Abgabe in Papierform erlauben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Abgabe auf elektronischem Weg wirtschaftlich oder persönlich nicht zumutbar ist, also

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