Bietet ein gemeinnütziger Sportverein seinen aktiven Mitgliedern Veranstaltungen an, die es ihnen ermöglichen, Sport zu treiben, ist seine Tätigkeit insgesamt von der Umsatzsteuer befreit. Als begünstigter Breitensport gelten auch Pilates-, Body-Forming-, Powergymnastik-, Thai-Boxing- und ähnliche Kurse im Fitnessbereich.
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