Infos nach Kategorien






In bestimmten Fällen schuldet nicht der leistende Unternehmer dem Finanzamt die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger, der gegebenenfalls in gleicher Höhe einen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Das geht unter anderem dann, wenn er selbst Bauleistungen erbringt. Zu der Frage, ob ein Leistungsempfänger selbst Bauleistungen erbringt, hat die Verwaltung auf Folgendes hingewiesen: 

Artikel lesen