Infos nach Kategorien






Beim Verkauf von Speisen und Getränken unterscheidet man aus umsatzsteuerlicher Sicht zwischen Restaurationsleistungen und Lieferungen von Nahrungsmitteln. Eine Lieferung (von Nahrungsmitteln) unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, während eine Dienstleistung (Restaurationsleistung) mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert wird. Deshalb hängt der Steuersatz für den Verkauf von Speisen und Getränken von der Beurteilung als Lieferung oder Dienstleistung ab.

Artikel lesen