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Als Unternehmer können Sie die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen gehaltenen Kfz entweder mit Hilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs oder pauschal anhand der sogenannten 1%-Methode ermitteln. Bei Letzterer ist die private Nutzung eines betrieblichen Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Im Ergebnis müssen Sie den privaten Nutzungsanteil als Betriebseinnahme versteuern.

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