Meldet sich die Betriebsprüfung bei Ihnen mit dem Wusch nach einer Visite vor Ort, so bezieht sich dieser Wunsch in der Regel nicht auf mehr als drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume für alle Steuerarten - also für Einkommen- oder Körperschaft- sowie Umsatz- und Gewerbesteuer. Dabei haben die Beamten einen Ermessenspielraum; sie können die Prüfung auch auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Nur bei Großbetrieben wird lückenlos geprüft.
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