Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat sich mit den Auswirkungen befasst, die sich aus einem auffälligen Chi-Test für eine Betriebsprüfung ergeben. Bei einem Chi-Test werden die täglichen Kassenaufzeichnungen eines Betriebs erfasst und mathematisch auf Auffälligkeiten untersucht. Der Test geht dabei von folgender Prämisse aus: Bei einer großen Anzahl von täglichen Aufzeichnungen müssten bestimmte Zahlen (in der Regel die letzten Stellen des Tageskassenabschlusses) aufgrund der statistischen Wahrscheinlichkeit gleich häufig vorkommen.
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