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Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) hat kürzlich neue Hinweise zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen gegeben. Zunächst weist sie darauf hin, dass zwischen Nennwertgutscheinen und Warengutscheinen zu unterscheiden ist: Auf Nennwertgutscheinen ist ein fester Währungswert - beispielsweise in Euro - aufgedruckt. Bei der Ausgabe erfolgt noch keine Umsatzversteuerung.

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