Die Pendlerpauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeit sowie für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung wird unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt. Auf die Höhe der Aufwendungen, die der Arbeitnehmer oder Selbständige tatsächlich hat, kommt es grundsätzlich nicht an.
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