Im Vorgriff auf eine geplante Herstellung oder Anschaffung können Unternehmer, Freiberufler und Gesellschaften einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 % ihrer voraussichtlichen Aufwendungen - bis maximal 200.000 EUR - steuermindernd geltend machen. Bei einer Betriebseröffnung oder -erweiterung verlangt die Finanzverwaltung hierzu, dass eine verbindliche Bestellung vorgelegt wird.
| < Zurück | Weiter > |
|---|

