Als stille Reserven bezeichnet man den Unterschied zwischen dem gemeinen Wert und dem Buchwert eines Wirtschaftsguts. In der Regel sind stille Reserven bei der Veräußerung des betreffenden Wirtschaftsguts zu versteuern. § 6b Einkommensteuergesetz (EStG) sieht jedoch zum Beispiel für Immobilien unter gewissen Umständen eine Steuerverschiebung vor, das heißt, die stillen Reserven sind nicht steuerfrei, sondern werden auf eine andere, neu angeschaffte Immobilie übertragen.
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