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Kapitallebensversicherung: Berücksichtigung von Finanzierungskosten nur bis 2008

Haben Sie vor Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen und die Beitragszahlungen über einen Kredit geleistet? Dann konnten Ihre Finanzierungskosten nur dann als vorweggenommene Werbungskosten einkommensteuermindernd berücksichtigt werden, wenn Sie das Geld mit der Absicht angelegt haben, über die voraussichtliche Laufzeit einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften. Dabei stellt die bloße Erwartung einer künftig am Aktienmarkt zu erzielenden Rendite keinen konkreten, wirtschaftlich nachvollziehbaren Anhaltspunkt dar, der auf Dauer einen Gesamtüberschuss erwarten lässt. Eine solche Prognoserechnung ist angesichts der Unsicherheit der Aktienmärkte einfach nicht realistisch.

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