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Auslandsdividende: Was tun mit der spanischen Quellensteuer?

Privatanleger können die im Ausland einbehaltene Quellensteuer auf ihre Auslandsdividenden seit 2009 nur noch mit maximal 15 % auf die Abgeltungsteuer anrechnen. Das ist einfacher als früher: Die Anleger müssen die Angaben nicht mehr mühsam pro Land über die Anlage AUS machen, sondern das depotführende Kreditinstitut verrechnet die Abgabe direkt. Insoweit fällt nur noch auf den verbleibenden Differenzbetrag, den die Banken an den deutschen Fiskus abführen, Abgeltungsteuer an. Die Quellensteuer lässt sich nicht mit einem Freistellungsauftrag verhindern.

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