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Solidaritätszuschlag: Umweg über Einkommensteuererklärung soll für Kapitalerträge entfallen

Auf die Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer sowie seit 2009 auch auf die pauschale Abgeltungsteuer bei privaten Kapitaleinnahmen wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Da es verfassungsrechtliche Bedenken gibt, ob die Ergänzungsabgabe weiter erhoben werden darf, obwohl die Wiedervereinigung mehr als 20 Jahre zurückliegt, ist ein Gerichtsverfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig. Aus diesem Grund führt die Verwaltung bereits seit vergangenem Jahr sämtliche Festsetzungen des Solidaritätszuschlags vorläufig durch.

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