Übertragen Eltern ein renditestarkes Mietshaus oder selbstgenutztes Eigenheim gegen Vorbehaltsnießbrauch auf ihre Kinder, ist der Besitzerwechsel zu Lebzeiten steuergünstig vollzogen. Sonst ändert sich aber wenig: Die bisherigen Eigentümer kassieren weiter die Mieten, kümmern sich unverändert um die Hausverwaltung und deklarieren dem Finanzamt ihre Einkünfte. Das Szenario ändert sich erst mit ihrem Tod; bis dahin haben die neuen wirtschaftlichen Eigentümer außer dem Eintrag im Grundbuch kaum etwas von der Immobilie.
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