Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sind im Erb- und Familienrecht sowie in vielen anderen Bereichen des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Ehegatten nahezu gleichgestellt. Dies ist beispielsweise beim Unterhalt, bei der Versorgung sowie beim Vermögensausgleich bei einer Trennung der Fall - und seit dem Jahressteuergesetz 2010 auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Bei der Grunderwerbsteuer erfolgte die Anpassung allerdings nur mit Wirkung für die Zukunft: Bestimmte Immobilienerwerbe zwischen den Partnern sind - wie bei Eheleuten - seit Mitte Dezember 2010 steuerfrei. Geht es um ältere Geschäfte, verlangt der Fiskus weiterhin die Grunderwerbsteuer.
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