Kennen Sie Wolfgang Seeling? Der Unternehmer kam zu einiger Bekanntheit, als er 2003 vor dem Europäischen Gerichtshof ein spektakuläres Grundsatzurteil erstritt: Er setzte durch, dass Unternehmer mit einem teils privat und teils unternehmerisch genutzten Gebäude die vollen Vorsteuerbeträge aus den Baukosten abziehen durften. Zwar mussten sie die private Nutzung des Gebäudes versteuern, der Vorsteuerabzug direkt bei Anschaffung bzw. Herstellung führte aber faktisch zu einem zinslosen Staatsdarlehen.
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