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Körperschaftsteuerpflicht: Fehlgeschlagene GmbH-Vorgesellschaft ist nicht steuerpflichtig

Die GmbH erfreut sich im Wirtschaftsleben zunehmender Beliebtheit. Beabsichtigen Sie, eine GmbH zu errichten, müssen Sie den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden und ins Handelsregister eintragen lassen. Die Gesellschaft entsteht erst mit dieser Eintragung und unterliegt ab diesem Zeitpunkt als Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Für die GmbH sind steuerrechtlich drei Gründungsphasen zu unterscheiden:

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