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GmbH-Anteile: In welcher Höhe zählt ein Verkaufsverlust?

Neben dem Verkauf von Firma oder Praxis wird auch derjenige Erlös als gewerblich eingeordnet, der bei Kapitalgesellschaften anfällt. Dies gilt, wenn eine Privatperson zu mindestens 1 % an der Gesellschaft beteiligt ist, und unabhängig davon, wann sie die Anteile erworben bzw. wie lang sie sie gehalten hat. Denn bei Erreichen der 1%-Grenze ist der Erlös unabhängig von Fristen zu versteuern. Dies wirkt sich bei Verlusten positiv aus, denn sie können dann - anders als bei Spekulationsgeschäften und Kapitaleinkünften - mit anderen Einkünften des Gesellschafters verrechnet werden, allerdings nur zur Hälfte bzw. beim Verkauf ab 2009 zu 60 %.

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