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Private Pkw-Nutzung: BFH grenzt Arbeitslohn von vGA ab

Zum Arbeitslohn gehören alle geldwerten Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Als geldwerter Vorteil gilt auch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für private Zwecke. Zur Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und verdeckter Gewinnausschüttung (vGA) hat der Bundesfinanzhof (BFH) folgende Grundsätze aufgestellt:

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