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Betriebsaufspaltung: Betriebsaufgabe oder ruhender Betrieb?

Haben Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit aufgespalten, indem Sie beherrschend an einer Betriebsgesellschaft und an einem Besitzunternehmen beteiligt sind, wobei Letzteres wesentliche Betriebsgrundlagen an die Betriebsgesellschaft vermietet? In diesem Fall liegt nach steuerrechtlichen Grundsätzen eine sogenannte Betriebsaufspaltung vor. Sie hat zur Folge, dass die Vermietungstätigkeit des Besitzunternehmens nicht als vermögensverwaltend, sondern als gewerblich angesehen wird. Das Betriebsgrundstück ist Betriebsvermögen, wobei die stillen Reserven steuerverhaftet sind.

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