Die Kfz-Steuer wird für Pkws nach dem Hubraum und für Lkws nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Dabei ist es aus Steuersicht günstiger, wenn ein Wagen als Lkw eingestuft wird. Seit Mai 2005 gelten neue Vorschriften für die Besteuerung von Pkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t. Betroffen sind
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