Haben Sie in Ihrer Bilanz einen unrichtigen Bilanzansatz gewählt, können Sie den Fehler durch eine entsprechende Mitteilung an das Finanzamt berichtigen (Bilanzberichtigung). Ein Ansatz in der Bilanz ist unrichtig, wenn er unzulässig ist, wenn er also gegen zwingende Vorschriften des Einkommensteuerrechts oder des Handelsrechts verstößt. Eine Bilanzberichtigung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn der Bilanzansatz zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung subjektiv richtig war.
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