Stellt der Prüfer bei einer Betriebsprüfung fest, dass der eine oder andere Sachverhalt steuerrechtlich zu Ihren Gunsten unzutreffend behandelt wurde, wird er einen bereits ergangenen Steuerbescheid ändern wollen. Ist der Verwaltungsakt bereits bestandskräftig, ist eine Änderung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich - beispielsweise wenn
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