Viele Menschen gehören heute zwar keiner Kirche mehr an, möchten aber dennoch, dass bei ihrer Trauerfeier eine Ansprache oder Trauerrede gehalten wird. Aus diesem Trend hat sich ein ganz neuer Berufszweig - der des Trauerredners - entwickelt. Personen, die einer solchen Tätigkeit gegen Entgelt nachgehen, müssen wissen, dass ihre Einnahmen nicht nur der Einkommensteuer, sondern auch der Umsatzsteuer - zum vollen Steuersatz von 19 % - unterliegen.
| < Zurück | Weiter > |
|---|

