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Geldwerter Vorteil: Ansatz bei Firmenwagen kann nach tatsächlicher Nutzung erfolgen

Übernimmt ein Betrieb sämtlichen Kfz-Aufwand - vom Kaufpreis oder den Leasingraten bis hin zu den Kosten für die Urlaubsfahrt - für einen Wagen, den er einem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, wird als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung lediglich 1 % des Listenpreises pro Monat erfasst. Dies gilt selbst dann, wenn der Angestellte oder Geschäftsführer den Firmenwagen ausgiebig für Wochenend- und Ferientrips nutzt oder ihn seinen Familienangehörigen zur Verfügung stellt. Fürs Pendeln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird ein zusätzlicher geldwerter Vorteil berücksichtigt: pro Entfernungskilometer und Monat 0,03 % des Bruttolistenpreises.

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