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Öffentliche Zustellung: BFH fordert zunächst Ermittlungen von Amts wegen!

Ein Verwaltungsakt muss bekanntgegeben werden, um Bindungswirkung zu entfalten. In der Regel erledigt die Finanzbehörde das mit Hilfe einfacher Briefe - insbesondere bei Steuerbescheiden. In bestimmten Fällen kann sie als letztes Mittel zur wirksamen Bekanntgabe eines Verwaltungsakts die öffentliche Zustellung wählen. Die Behörde macht insbesondere dann von der öffentlichen Bekanntgabe Gebrauch, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist.

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