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Dauernde Last: Wann Beerdigungskosten nicht als solche abgezogen werden können

Haben Sie sich als Vermögensübernehmer gegenüber dem Vermögensübergeber in einem Vermögensübergabevertrag verpflichtet, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen? Dann können Sie die nach dem Tod des Letztverstorbenen entstandenen angemessenen Aufwendungen als dauernde Last abziehen, soweit nicht Sie, sondern ein Dritter Erbe ist. Dieser muss die ersparten Beerdigungskosten in gleicher Höhe als sonstige Einkünfte versteuern.

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