Im abgelaufenen Veranlagungszeitraum nicht ausgeglichene negative Einkünfte können Sie in späteren Veranlagungszeiträumen steuermindernd berücksichtigen. Neben diesem sogenannten Verlustvortrag können Sie auch einen Verlustrücktrag in den unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum beantragen.
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