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Verlustrücktrag: BFH ermöglicht Verlustrücktrag in ein offenes Rücktragsjahr

Im abgelaufenen Veranlagungszeitraum nicht ausgeglichene negative Einkünfte können Sie in späteren Veranlagungszeiträumen steuermindernd berücksichtigen. Neben diesem sogenannten Verlustvortrag können Sie auch einen Verlustrücktrag in den unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum beantragen.

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