Unterstützen Sie einen nahen Angehörigen, können Sie die Unterstützungsleistungen unter Umständen in Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Haben Sie die Unterstützungsbedürftigkeit Ihres Angehörigen jedoch dadurch (mit)verursacht, dass Sie sich von ihm haben Vermögen übertragen lassen, ist eine Berücksichtigung der Unterstützungsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) ausgeschlossen.
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