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Kapitallebensversicherungen: Verschiedene Steuerwege für Alt- und Neupolicen

Vorsorgesparer mussten sich in den letzten Jahren gleich zweimal umstellen, wenn es um die Besteuerung ihrer Lebensversicherungen ging. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurden ab 2005 abgeschlossene Policen steuerpflichtig und durch die Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 kam es zu neuen Regelungen. Während sich der Bundesfinanzhof derzeit in vielen Urteilen noch mit der Prüfung der Steuerfreiheit bei bis 2004 abgeschlossenen Verträgen (Altpolicen) befasst, müssen Anleger beim Abschluss von Neupolicen geänderte Vorschriften beachten und bei ihren Altpolicen eine schädliche Verwendung der Sparsumme vermeiden.

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