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Finanzgerichtsverfahren: Attest über \"Arbeitsunfähigkeit\" reicht für Vertagung nicht aus

Bei einem Rechtsstreit mit der Finanzverwaltung, der zum Klageverfahren führt, können Sie das Finanzgerichtsverfahren selbst führen. Erst wenn Sie gegen das Urteil des Finanzgerichts Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) einlegen wollen, bedarf es einer Vertretung durch einen steuerlichen Berater.

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