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Auslandsbeteiligungen: Was dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden muss

Die Finanzverwaltung hat jüngst ausdrücklich auf die Meldepflicht bei Auslandsbeteiligungen (z.B. auch an Fondsgesellschaften) hingewiesen. Danach müssen Bürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt bzw. Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck Folgendes anzeigen:

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