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Bestandskräftiger Steuerbescheid: Bei offenbarer Unrichtigkeit ist eine Änderung möglich

Übernimmt das Finanzamt offenbar fehlerhafte Angaben eines Steuerzahlers und beruht dies nicht auf mangelnder Sachaufklärung, darf ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid bis zur Verjährung geändert werden. Das gilt beispielsweise, wenn sich die Falschangaben ohne weiteres aus der Anlage U ergeben, mit der Ex-Ehegatten beantragen, Unterhaltszahlungen an den Partner bei den Sonderausgaben abziehen zu können. Wurde hier der ehemalige DM-Betrag irrtümlich als Euro-Betrag eingetragen, kann dies im Nachhinein zuungunsten des Steuerzahlers berichtigt werden: Statt des nahezu verdoppelten Steuerabzugs kommt es dann zu einer Nachzahlung.

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