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Pflegekosten: Pflegegeld mindert außergewöhnliche Belastungen

Entstehen Ihnen oder Ihrem Ehegatten Pflegekosten, können Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Beachten Sie aber: Leistungen, die Sie aus einer Pflegezusatzversicherung erhalten, mindern diese Kosten.

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