Bei der Scheidung von Ehegatten oder der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird im Regelfall ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierbei werden die in der gemeinsamen Zeit erworbenen Anrechte geteilt: grundsätzlich intern (also innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems) oder ausnahmsweise extern.
| < Zurück | Weiter > |
|---|

