Mit einem Einspruch wird erst einmal nicht die Wirksamkeit des strittigen Steuerbescheids gehemmt. Dennoch müssen Sie die festgesetzten Beträge zunächst in voller Höhe bezahlen - auch wenn das Verfahren wahrscheinlich zu Ihren Gunsten ausgehen wird. Doch das muss nicht sein. Einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gibt das Finanzamt statt, sofern zumindest die Aussicht auf Erfolg des Einspruchs besteht. Dabei braucht der Erfolg nicht wahrscheinlicher zu sein als der Misserfolg. Dann sind die strittigen Beträge bis zur Entscheidung nicht zu zahlen. Wird dem Einspruch Recht gegeben, gibt es dann aber auch keine Erstattung mehr.
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