Knapp drei Jahre nach Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes 2009 hat das Bundesfinanzministerium jetzt den Entwurf der Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR) 2011 veröffentlicht. Diese sollen die veraltete Version - nämlich die ErbStR 2003 - durch eine anwenderfreundlichere ersetzen. Richtlinien sind zwar nur für die Finanzbehörden bindend, bieten in Erbschafts- und Schenkungsfällen aber eine verlässliche Orientierung zum Umgang mit dem Fiskus.
| < Zurück | Weiter > |
|---|

