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Einfuhrumsatzsteuer: Aufgeld eines Auktionshauses erhöht den Zollwert

Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten, verkauft! Wenn der Auktionator seinen Hammer niederfallen lässt, muss der Höchstbietende sein Portemonnaie zücken. Neben dem Zuschlagspreis wird auch ein Aufgeld fällig, das vom Auktionshaus berechnet wird. Wer etwas in einem Drittland (= außerhalb der Europäischen Gemeinschaft) ersteigert und nach Deutschland einführt, muss außerdem Einfuhrumsatzsteuer auf seine neue Errungenschaft zahlen. Diese Steuer wird nach dem Zollwert berechnet - das ist grundsätzlich der Preis, der für die Waren beim Verkauf zur Ausfuhr tatsächlich gezahlt wird. Sogenannte Einkaufsprovisionen, die jemand für die Unterstützung der Käuferseite (den Einführer) verlangt, müssen jedoch nicht eingerechnet werden.

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