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Altersvorsorge: Bei Vertragsabschluss ab 2012 sehen Sparer erst mit 62 Geld

Bei der privaten und betrieblichen Altersversorgung ist das Mindestrentenalter vom 60. auf das 62. Lebensjahr angestiegen. Dies gilt für Verträge bzw. Versorgungszusagen, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen bzw. erteilt werden. Nur bei einer Unterschrift oder Zusage bis Silvester 2011 ist es beim 60. Geburtstag geblieben. Haben Sparer diesen Termin verstreichen lassen, müssen sie jetzt also 24 Monate länger auf die erste Auszahlung warten. Dies betrifft vier Sparformen:

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