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Ausbildungs- und Studienkosten: Absetzungsmöglichkeiten bleiben weiterhin begrenzt

Im Sommer 2011 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) vielen Studenten und Auszubildenden in Aussicht gestellt, ihre Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder fürs Erststudium in unbegrenzter Höhe als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen zu dürfen. Damit wären Studien- und Ausbildungskosten nicht mehr bloß als Sonderausgaben bis zu 4.000 EUR im Jahr absetzbar gewesen.

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